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FÖRDERMÖGLICHKEITEN

FÖRDERMÖGLICHKEITEN

KfW-Förderung

KfW-Programm (430) Investitionszuschuss Energieeffizient Sanieren

Der Zuschuss gilt für private Wohneigentümer, die energetisch sanieren oder sanierten Wohnraum kaufen möchten und ist flexibel mit anderen Fördermitteln kombinierbar. Der Zuschuss umfasst 15% der Gesamtrechnung Ihres Heizungswechsels und kann bis zu 30.000 € pro Wohneinheit betragen.


Was wird gefördert?

Maßnahmenpakete, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen, sind förderfähig. Hierzu gehört der Austausch ineffizienter Heizungsanlagen durch eine effiziente Anlage in Verbindung mit einer optimierten Einstellung.

Einzelmaßnahmen, die keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, werden ebenfalls gefördert. Dazu gehört u. a. die Erneuerung und Optimierung der Heizungsanlage.


Wer wird gefördert?

- Privateigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten
- Privateigentümer einer Wohnung,
- Ersterwerber sanierter Ein- oder Zweifamilienhäuser
- Ersterwerber einer sanierten Wohnung
- Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen

 

Wann muss die Förderung beantragt werden?

Nach vorherig empfohlener Fachberatung und Einbezug aller weiteren möglichen Fördermaßnahmen muss der Antrag zur Bezuschussung vor Beginn der Sanierungsarbeiten oder dem Kauf eingereicht werden. Die Beantragung muss durch einen Energieberater erfolgen.


Was sind die Voraussetzungen?

Grundsätzlich werden alle Wohngebäude gefördert, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 eingereicht wurde.Die Beauftragung eines Sachverständigen, der das Sanierungskonzept erarbeitet und die Maßnahme begleitet ist Grundvoraussetzung für die Bezuschussung durch die KfW-Bank. Dieser Investitionszuschuss kann auch mit anderen Fördermaßnahmen der KfW kombiniert werden. Um keine Fördermaßnahme außer Acht zu lassen, sollten Sie sich von Fachleuten ausführlich beraten lassen. Außerdem muss der Monteur einen hydraulischen Abgleich des Heizsystems vornehmen.Hier geht’s zum Förderantrag


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KfW-Programm (151) Energieeffizient Sanieren Kredit

Das Sanierungs-Darlehn bekommen Sie zu einem effektiven Jahreszins von 0,75% und kann von jedem in Anspruch genommen werden, der Wohnraum energetisch sanieren oder sanierten Wohnraum erwerben möchte. Der Kreditrahmen beträgt bis zu 100.00 Euro pro Wohneinheit bzw. bis zu 50.000 Euro bei Einzelmaßnehmen oder Maßnahmenpaketen.

Dank des Tilgungszuschusses muss je nach Höhe der Energieeffizienz weniger Geld zurückgezahlt werden. Dieser Tilgungszuschuss kann bis zu 27.500 € betragen.


Was wird gefördert?

Maßnahmenpakete, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen, sind förderfähig. Hierzu gehört der Austausch ineffizienter Heizungsanlagen durch eine effiziente Anlage in Verbindung mit einer optimierten Einstellung.


Einzelmaßnahmen, die keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, werden ebenfalls gefördert. Dazu gehört u. a. die Erneuerung und Optimierung der Heizungsanlage.


Wer wird gefördert?

- Wohneigentümer, die Ihre Immobilie energetisch sanieren möchten
- Ersterwerber von saniertem Wohnraum
- Contractoren, die im Auftrag Dritter energetische Sanierungen durchführen 


Wann muss der Kredit beantragt werden?

Nach vorherig empfohlener Fachberatung und Einbezug aller weiteren möglichen Fördermaßnahmen muss der Antrag für den Kredit vor Beginn der Sanierungsarbeiten oder dem Kauf eingereicht werden. Die Beantragung muss durch einen Energieberater erfolgen.


Was sind die Voraussetzungen?

Grundsätzlich werden alle Wohngebäude gefördert, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 eingereicht wurde.

Die Beauftragung eines Sachverständigen, der das Sanierungskonzept erarbeitet und die Maßnahme begleitet ist Grundvoraussetzung für die Kreditierung durch die KfW-Bank. Dieser Kredit kann auch mit anderen Fördermaßnahmen der KfW kombiniert werden. Um keine Fördermaßnahme außer Acht zu lassen, sollten Sie sich von Fachleuten ausführlich beraten lassen


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BAFA-Förderung

Heizungstauschbonus

Bei den unterschiedlichen Förderungen, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt, profitieren auch sanierungswillige Wohneigentümer von Zuschüssen, die eine Solarthermie-Anlage installieren wollen.

Was wird gefördert?

Bei der Errichtung von Solarkollektoren, die ausschließlich zur Warmwasseraufbereitung verwendet werden, erhalten Sie bereits ab einer Bruttokollektorfläche von 11m² eine Basisförderung von 50 €/m². In der Kombination von Warmwasseraufbereitung mit Heizwärme fördert das BAFA Ihre energetische Sanierungsmaßnahme mit 2.000 € (bei einer Bruttokollektorfläche bis 14m²) und ab einer Fläche ab 15m² mit 140 €/m².

Als Zusatzförderung kann hierbei der Kesseltauschbonus von 500 € für den Tausch Ihres Heizkessels gegen einen effizienten Brennwertkessel in Anspruch genommen werden.


Wer wird gefördert?

Privateigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, die eine energetische Sanierung und Heizungsmodernisierung planen.


Wann muss die Förderung beantragt werden?

Die Bezuschussung durch das BAFA können erst nach Beendigung der energetischen Sanierungsarbeiten beantragt werden.


Was sind die Voraussetzungen?

Zuschussberechtigt sind Sanierungsprojekte, die neben dem Heizungstausch auch die komplette Optimierung des Heizsystems (inkl. Rohrleitungen und Heizkörpern) vorsehen und ab dem 01. Januar 2016 in Betrieb genommen werden sollen. 



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Heizungstausch – profitieren Sie doppelt

Ein Heizungstausch muss nicht immer nur dann durchgeführt werden, wenn der alte Heizkessel ausgedient hat oder defekt ist. Ein Heizungstausch kann für zwei weitere Aspekte wichtig sein: Zum einen für den Umweltgedanken, zum anderen für den eigenen Geldbeutel. Heizkesseltypen gibt es viele. Darunter Heizöl, Gas, Fernwärme oder auch Wärmepumpen. In Sachen Umwelt sind zwei Heizkesseltypen immer mehr im Kommen: die Heizkessel für biogene Brennstoffe, zu denen beispielsweise Holzpellets gehören, und die Heizkessel für Solarthermie, also für die Sonnenenergie. Beide Verfahren sind umweltfreundlich und schonen nachhaltig. Aber auch die Photovoltaik steht dem in nichts nach und überzeugt zusätzlich durch die geringen Kosten. Selbst wenn die Anschaffungskosten etwas höher sind, amortisieren diese sich recht schnell. Zwei weitere Gründe also, um über einen Heizungstausch nachzudenken.

Heizungstausch und die staatlichen Förderungen

Doch gerade beim Finanziellen geht noch viel mehr! Denn ein Heizungstausch kann auch staatlich gefördert werden. So zum Beispiel durch die KfW-Förderung. Dabei werden sowohl der Austausch ineffizienter Heizungsanlagen durch effiziente gefördert, wie auch die Erneuerung und Optimierung der Heizungsanlage. Förderberechtigt sind Privateigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten, Privateigentümer einer Wohnung, Ersterwerber sanierter Wohnungen und Ein- oder Zweifamilienhäusern und eine Wohnungseigentümergemeinschaft, die aus Privatpersonen besteht. Der Zuschuss beim Heizungstausch beträgt 15 % des Gesamtbetrages.

Eine weitere Möglichkeit ist die BAFA-Förderung. So gibt es für die Errichtung von Solarkollektoren und für den Tausch des Heizkessels attraktive Förderungen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Wer als Privateigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern eine energetische Sanierung und Modernisierung der Heizung plant, ist förderberechtigt. Die Höhe der Förderung berechnet sich nach der Kollektorfläche, der Kesseltausch gibt pauschal 500 Euro.

Günstiger Kredit bei Heizungstausch

Die KfW-Bank vergibt außerdem günstige Kredite, wenn ein Heizungstausch von einer ineffizienten in eine effiziente Anlage durchgeführt wird. Förderberechtigt sind Wohnungseigentümer die energetisch sanieren wollen, Ersterwerber von saniertem Wohnraum und Contractoren, die im Auftrag Sanierungen durchführen. Der effektive Jahreszins beim Heizungstausch liegt bei der KfW-Förderung bei 0,75 %.

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